Hallo Johannes,
im Grunde hast Du ja Recht,
aber Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe.
Du müsstest erst die korrekte Verwendung und Installation der Anlage nachweisen dieses gegebenenfalls mit Gutachten und Gegengutachten usw

Ich denke wenn Dein Problem sich mit einem FI erschlagen lässt solltest Du dieses jedenfalls tun. Hast Du keinen FI zum testen ? dann ruf doch mal Issendorff an und jammere ein wenig, die sind so kulant und senden Dir einen zu und wenn der Fehler dann nachweislich weg ist bekommst Du den bestimmt auch geschenkt.
Sollten die dann doch nicht so freundlich sein (was ich nicht glaube) kann ich Dir gerne einen FI zum testen per Post schicken.
Gruss ein Ralph der ncoh ein paar FI rumliegen hat