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#11 RE: Aufbau Bussystem für Mehrgenerationenhaus

Verfasst: Di 3. Mär 2015, 08:57
von hocky
Moin,

stumpft hat geschrieben:[zitat=hocky]
[...]
Interessante Idee mit der KfW. Mein Tipp ist da mal anzurufen bzgl. der Anforderungen, statt hier rumzurätseln was denn mit der einen oder anderen Anforderung gemeint ist.

Prinzipiell sind die sehr nett, aber einen konkreten Tipp haben die an der Hotline eben nicht gehabt. Das war (vor meiner Frage hier) meine erste Anlaufstelle. ;-) Einzige Aussage: "Der Installateur muss bestätigen, dass es sich um eine altergerecht umgebaute Anlage im Sinne des KfW-Programms handelt". Nicht sehr hilfreich.[/zitat]

Hm, interessant. Strebst Du einen Kredit oder einen Investitionszuschuss an? Wir haben uns für letzteres entschieden weil wir bei unserer Sanierung Schritt für Schritt vorgehen und uns dieses Kreditteil zu komplex war.
Wir haben gerade unsere Fenster ausgetauscht nebst Kerndämmung (kommt noch) und dafür einen Zuschuss beantragt. Dafür haben wir uns aber einen (von der KfW zertifizierten) Sachverständigen genommen - der bestätigt dann am Ende die Durchführung gemäß Vorgaben. Ist natürlich bei Fenster überschaubarer als beim Thema Gebäudetechnik.... Bei unserem Thema konnten wir das Online-Formular auch gar nicht selber ausfüllen, das konnte nur der Sachverständige. Das scheint bei diesem Thema anders zu sein, da kann man das Formular offenbar selber ausfüllen.
Dass hier die ausführende Firma das bestätigt dass die Förderbedingungen eingehalten werden ist ja witzig, d.h. die kontrollieren sich dann quasi selbst.... :confused:


Ja, die sind wirklich nett und helfen so gut sie es dürfen. Aber das ist mit der KfW ist schon ein Graus: Die Banken wollen nicht oder nur mit Mindestsummen und zieren sich.
Und bei den Anforderungen: Bis jetzt habe ich nach >> 10 Anrufen keinen Elektriker im Umkreis gefunden, der schon einmal im KfW-Programm "Altergerecht umbauen" etwas umgesetzt hat.


Das ist das in der Tat schon etwas schwieriger. Nützt Dir natürlich nix wenn der Elektriker bestätigt "Jo, passt scho" und bei einer Prüfung durch die KfW stellt sich dann heraus dass die Anforderungen doch nicht erfüllt werden... Wer haftet denn dann?