Ram-Brand hat geschrieben:Dann muß man den PE auch separat auch auf die Hutschiene führen.
Ist halt so Vorschrift.
So weit ich weiß, ist das generell Vorschrift, dass Klemmleisten mit PE-Anschluss separat eine Verbindung zur PE-Klemme der Zuleitung haben müssen. Sollte die Verbindung für den PE nur über das Traggerüst bestehen, ist es eine Schlepperde, wo jeder Prüfer Stirnrunzeln bekommt.
Ram-Brand hat geschrieben:... Denn sollte eine Außenleiter Ader beschädigt sein und gegen das nicht geerdete Gestell kommen steht dort Spannung an. Und der nächste unwissende der es anfässt bekommt eine "gezimmert".

Das ist der Punkt, der mich an diesen Isolierstücken zweifeln lässt. Schutzklasse hin oder her. Ich habe schon viele Verteilungen gesehen, wo im Eifer des Gefechts bzw. Termindrucks eben ein Stück der Isolation eines Leiters mit entfernt wurde oder beim Durchfädeln beschädigt wurde. Wenn dann diese Stelle Kontakt mit einem Teil des Traggerüstes bekommt, steht dann der ganze nicht geerdete Teil unter Spannung. Sicherlich sollte man bei Arbeiten in der Verteilung diese abschalten, aber mal ehrlich, jeder hat doch bestimmt schon mal schnell etwas umgeklemmt/geändert oder wie auch immer ohne alles abzuschalten und dann berührt man ein metallenes Teil...
Ich sehe es nicht als groben Fehler, wenn die Isolierstücke fehlen.
Gruß Jens